Entscheidung des Verwaltungsgerichts zu Steinschüttungen ist eindeutig: SPD-Fraktion sieht Beigeordneten Rebenstorf in der Pflicht

Am heutigen Dienstag (15.03.2022) wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle zu den Steinschüttungen entlang der Saale bekannt. Die Schüttungen im besonders schützenswerten Bereich waren in der Form nicht erlaubt. Die Schüttungen hatten im Herbst 2021 erheblichen Protest von Bürger:innen hervorgerufen und auch für Diskussionen im Stadtrat gesorgt.

Zur Entscheidung des Verwaltungsgerichtes erklärte Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale): „Die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Halle sprechen eine deutliche Sprache. Dem Stadtrat wurde seinerzeit eine Beschlussvorlage vorgelegt, die wie sich nun zeigt, augenscheinlich rechtswidrig war. Der zuständige Beigeordnete Rebenstorf muss nun schnell beantworten, welche Konsequenzen er aus den Entscheidungen ziehen wird. Zum einen ist zu klären, wie es mit den Maßnahmen weitergehen soll und wie nun schnellstmöglich die Naturschutzverbände beteiligt werden. Zum anderen muss zwingend geklärt werden, welche finanziellen Auswirkungen die Entscheidung auf die Stadt hat – und wer die Verantwortung dafür trägt.”

 

Hintergrund

Die SPD-Fraktion in der VII. Wahlperiode des Stadtrates von Halle (Saale) besteht aus fünf Stadträtinnen und Stadträten:

Dr. med. Silke Burkert, HNO-Ärztin in Halle, Stadträtin seit 2019

Eric Eigendorf, Jurist, Stadtrat seit 2014

Johannes Krause, im Ruhestand, bis 2021 Regionsgeschäftsführer DGB-Region Halle-Dessau, Stadtrat seit 1999

Kay Senius, Rentner, bis 2021 Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen, Stadtrat seit 2014
Sören Steinke, Qualitätsmanagementbeauftragter in der Zentralen Sterilgutversorgungsabteilung im Uniklinikum Halle, gelernter Brauer und Mälzer, Stadtrat seit 2020

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