Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Stadtrat Ausschüsse gebildet, die als beschließende oder beratende Ausschüsse tätig werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden über die im Folgenden aufgeführten Aufgaben und beraten Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches.

Die beratenden Ausschüsse bereiten die vom Stadtrat zu treffenden Entscheidungen vor und geben eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat.

Jeder Ausschuss einschließlich der Betriebsausschüsse berät im Rahmen seines Geschäftsbereiches über seinen Haushaltsansatz und gibt seine Empfehlung an den Finanzausschuss.