(beschließender Ausschuss)

Empfehlungsrechte

Der Finanzausschuss gibt Empfehlungen über die Bewilligung von Ausgaben, den Haushaltsplan und bestimmte Rechtsgeschäfte ab. Zusätzlich fallen auch Gebührensatzungen, Bauleitplanungen, sowie Miet-, Pacht- und andere Nutzungsverträge in seine Zuständigkeit.

Entscheidungsbefugnisse

Bis zu einer bestimmten Ausgabenhöhe darf der Finanzausschuss Entscheidungen zu den oben genannten Angelegenheiten auch selbständig treffen.

Ihr SPD-Stadtrat in diesem Ausschuss:

  • Johannes Krause