Rettungsdienst in Halle: Verbesserungen durchsetzen

Der Stadtrat hat am 25. Mai 2016 einstimmig einen interfraktionellen und von unserer Fraktion initiierten Antrag beschlossen, der die Stadtverwaltung damit beauftragt, bis zum Ende dieses Jahres zu prüfen, ob der Rettungsdienst in Halle und im nördlichen Saalekreis zukünftig dauerhaft per Konzession oder per kommunalem Eigenbetrieb erfolgen soll. Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat bis Ende 2016 vorgelegt.

Die aktuellen Verträge mit den derzeitigen Leistungserbringern laufen in wenigen Wochen aus. Es hätte deshalb das Bestreben im Rathaus sein müssen, direkt im Anschluss die Neuausschreibung vorzunehmen. Diese Chance hat man aber durch eigenes Verschulden vertan. Um die Versorgung im Bereich des Rettungsdienstes dennoch sicherzustellen, hat die Verwaltung nun Übergangsverträge schließen müssen, die zunächst bis 30. Juni 2017 laufen.

Die Last haben nun vor allem die Mitarbeiter zu tragen. Frühestens mit Beginn der neuen Verträge wird Bewegung in die bestehende Gehaltssituation der Mitarbeiter kommen – bereits geschlossene Gehaltsanpassungen für einen Teil der Mitarbeiter können wegen der Übergangsverträge nun nicht ausgezahlt werden. Das Bestreben des Stadtrates war es, im Bereich der Bezahlung der Mitarbeiter qualitative Verbesserungen zu erreichen. So soll in der Ausschreibung – so sieht es der Stadtratsbeschluss vor –, „die Bindung an angemessene Tarife, die sich möglichst am Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst orientieren“, berücksichtigt werden. Eigentlich war mit der Verabschiedung des Antrages – auch mit der Stimme des Oberbürgermeisters – schon viel erreicht, nicht nur weil eine Eigenbetriebsgründung eingehend geprüft werden wird. Aktuelle Äußerungen des Oberbürgermeisters in diesem Zusammenhang lassen allerdings vermuten, dass er die bessere Bezahlung der Beschäftigten nicht mehr als ein entscheidendes Kriterium für die anstehende Ausschreibung ansieht. Das ist für unsere Fraktion vor allem deshalb unverständlich, weil die Stadtkasse durch die Personalkosten gar nicht belastet wird. Ein Verzicht auf dieses Ausschreibungskriterium wird keineswegs der sehr anspruchsvollen und Leben rettenden Arbeit, die die Beschäftigten tagtäglich zum Wohle aller Bürgerinnen und Bürger leisten, gerecht.

Die unbefriedigende Situation der Mitarbeiter darf kein Dauerzustand sein. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung haben mit der anstehenden Ausschreibung die Möglichkeit, hier entscheidend Einfluss zu nehmen. Diese Chance sollte zum Wohle der Beschäftigten ergriffen werden.

Veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Halle (Saale) vom 28.09.2016, Ausgabe 16.

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