Der städtische Haushalt 2013 wird auch nach dem Beschluss über den Nachtragshaushalt eine ausgeglichene Bilanz ausweisen. Auch der Haushaltsplan 2014 der Stadt weist einen Ausgleich gemäß der Gemeindehaushaltsverordnung aus. In den Jahren 2002 bis 2012 stand unter dem Strich in jedem Jahr ein mehr oder weniger großes Defizit. Was ist seit dem letzten Jahr anders? Hat der neue Oberbürgermeister geschafft, was seinen Vorgängerinnen nicht gelang? Welche Einsparungen hat es gegeben?
Die Antwort ist einfach: Die gesetzliche Grundlage für die Haushaltsaufstellung hat sich mit Einführung der doppischen Buchführung in Sachsen-Anhalt geändert. Bis 2011 musste ein ausgeglichener städtischer Haushalt die laufenden Einnahmen und Ausgaben des Jahres auf gleichem Niveau planen. Diese Gegenüberstellung ist auch nach den neuen Vorschriften Teil der Haushaltsplanung. Sie ist aber nach den Regeln der Doppik in eine Gesamtbilanz einzufügen. Diese Bilanz enthält die Einnahmen und Ausgaben, aber auch Angaben zum Wertbestand und zu den Rücklagen. Für verschiedene Zwecke dürfen Ausgaben aus Rücklagen getätigt werden. Das ist logisch und sinnvoll, soweit diese Rücklagen auch existieren. Die Gemeindehaushaltsverordnung erlaubt es aber, Ausgaben aus einer buchhalterischen Rücklage auszuweisen, auch wenn gar kein zurückgelegtes Geld da ist. Diese Ausgaben werden in Wirklichkeit aus Kassenkrediten finanziert. Das ist nicht logisch und war auch nicht Absicht des Gesetzgebers. In Halle wird diese Gesetzeslücke seit dem Jahr 2013 genutzt. So kommt es, dass 2014 eine Null unter dem Strich steht, während gleichzeitig neue Schulden in Höhe von 38 Mio. Euro geplant werden.
Die Stadt gibt seit 2002 in jedem Jahr zwischen und 20 mehr als 30 Mio. Euro mehr aus als sie einnimmt. Die Sparbemühungen in diesen Jahren haben erreicht, dass die Mehrbelastungen, die sich durch die Tarifentwicklung beim Personal, neue Pflichtaufgaben durch Entscheidungen von Bund und Land, steigende Sozialleistungen und durch zurückgehende Zuweisungen ergeben, aufgefangen werden konnten. Das sind mehr 100 Mio. Euro vermiedene Mehrausgaben. Die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben ist im Gegensatz zu dem durch Herrn Dr. Wiegand erweckten Anscheinauch 2014nicht geschlossen worden. Die schwarze Null des Oberbürgermeisters ist nur eine Buchhalternull auf Grund einer Gesetzeslücke. Die Aufgabe, einen tatsächlichen Haushaltsausgleich herbeizuführen, steht weiter: Für den Rat und für den Oberbürgermeister.