(beschließender Ausschuss)

Empfehlungsrechte

Hier werden Empfehlungen zu städtischen Hoch- und Verkehrsbauten sowie zum Satzungs- und Gebührenrecht abgegeben. Baubeschlüsse über Grünanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen und Erholungsgebiete von gesamtstädtischer Bedeutung werden ebenso behandelt wie die Vergabe von Leistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Vergabe von Stadtbaufördermitteln.

Entscheidungsbefugnisse

Bis zu einer bestimmten Ausgabenhöhe darf der Ausschuss Entscheidungen zu den oben genannten Angelegenheiten auch selbständig treffen.

Ihre SPD-Stadträtin in diesem Ausschuss:

  • Prof. Dr. Christine Fuhrmann