Das Stadtplanungsamt stellt heute die Details zur Erhebung der Daten und zu den Zielen der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrumskonzeptes für die Stadt Halle vor. Diese Fortschreibung erfolgt dank einer Initiative der SPD-Fraktion aus dem Vorjahr. Im März 2009 hatte die SPD-Fraktion den Antrag gestellt, die Verwaltung damit zu beauftragen. Anlass war die Debatte um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der die Errichtung eines weiteren Möbelmarktes in Halle-Neustadt zum Ziel hatte.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im halleschen Stadtrat, Johannes Krause, erklärt in diesem Zusammenhang: „Die SPD-Fraktion begrüßt es, dass die Umsetzung ihres Antrages noch in diesem Jahr erfolgt. Rat und Verwaltung benötigen eine aktuelle Analyse der Lage des Einzelhandels als Entscheidungsgrundlage bei der Behandlung neuer Projekte.“
Die Fortschreibung bietet die Chance, die Innenstadt und die Stadtteilzentren als Handelsstandorte vor allem hinsichtlich ihrer Qualität zu stärken und bei zentren- bzw. wettbewerbsschädlichen Entwicklungen stärker als bisher eingreifen zu können. Die Änderung des Bundesbaugesetzes aus dem Jahr 2007 hat das Instrumentarium für eine bessere Steuerung der Einzelhandelslandschaft bereits vor geraumer Zeit zur Verfügung gestellt.