Nach fast zwei Jahren Erarbeitungszeit brachte die Stadtverwaltung im Herbst 2012 den Entwurf eines Brandschutzbedarfsplans in den Stadtrat ein. Der Plan ist ein Grundbaustein der Regelung von Brandbekämpfung in Halle. In ihm wird festgelegt, wie die Erreichbarkeit aller Stadteile im Brand- oder Katastrophenfall innerhalb einer bestimmten Frist gesichert wird und welche Voraussetzungen für die Einsatzfähigkeit der Berufsfeuerwehr und der Freiwilligen Feuerwehren zu schaffen oder zu erhalten sind.
Der Entwurf des Brandschutzbedarfsplans vom September 2012 stellte fest, dass weite Teile des Stadtgebietes nicht innerhalb der vorgeschriebenen 12 Minuten ab Alarmierung erreicht werden können. Vor allem für den Norden der Stadt besteht hier dringender Handlungsbedarf. Um so enttäuschender war, dass der Plan die notwendigen Investitionen – etwa zur Schaffung einer dritten Wache der Berufsfeuerwehr und zur Ertüchtigung der Ortswehr Trotha – zwar bezifferte, aber kein einziger Euro in die Investitionsplanung der Stadt bis 2015 eingeordnet wurde.
Die SPD-Fraktion hat eine Reihe von Fragen zu den Schwachpunkten des Planentwurfs gestellt. Statt Antworten zu geben, zog die Verwaltung die Vorlage zurück und hat sie trotz mehrfacher Nachfragen nicht wieder in den Rat eingebracht.
Alle Fraktionen sind sich einig, dass der Brandschutz in unserer Stadt oberste Priorität hat. Gerne würden wir 2014 und 2015 Geld für Feuerwehrinvestitionen umschichten und uns beim Land für Fördermittel stark machen. Solange die Verwaltung keinen neuen Planentwurf vorlegt, haben wir dazu keine Chance, denn der Stadtrat kann nur beschließen, wenn die Verwaltung etwas erarbeitet und vorlegt.
Jedes weitere Zögern ist gefährlich für die Gesundheit und das Leben vieler Hallenserinnen und Hallenser. Darum beantragt die SPD-Fraktion jetzt die umgehende Einbringung des Brandschutzbedarfsplans in den Stadtrat, damit im September 2013 endlich ein Beschluss herbeigeführt wird und anschließend Taten folgen können.