Zur nicht erteilten Genehmigung des Haushaltes 2013 der Stadt Halle (Saale)

Die Fraktionen der CDU, SPD und FDP begrüßen die Entscheidung des Innenministeriums, den Haushaltsplan 2013 der Stadt Halle (Saale) unter der Bedingung zu genehmigen, die tatsächlich gefassten Beschlüsse des Stadtrates in den vorliegenden Haushaltsplan einzuarbeiten. Der Stadtrat hat dem Haushaltsplan in seiner geänderten Fassung am 27. März 2013 in der Überzeugung zugestimmt, trotz der schwierigen Finanzlage einen genehmigungsfähigen Haushalt verabschiedet zu haben.

Es ist dankenswert und ein gutes Signal nach Halle, dass das Innenministerium und das Landesverwaltungsamt so maßvoll reagiert haben, obwohl die Beanstandung juristisch gerechtfertigt gewesen wäre. Weder die Vereine, die von städtischer Förderung abhängen, noch die Kinder der Schulen und Kindertagesstätten, für die 2013 Investitionen vorgesehen sind, können etwas für die Fehler der Verwaltung bei der korrekten Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zum Haushalt.

Es wird allerdings zu prüfen sein, wie es geschehen konnte, dass ein von dem beschlossenen Haushaltsplan abweichendes Papier dem Landesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt wurde. Sollte der Oberbürgermeister seinen bereits vor dem Haushaltsbeschluss begonnenen Versuch, den Stellenplan eigenmächtig zu ändern, hier fortgesetzt haben, wäre das in der Tat ein einmaliger Vorgang.

Die Fraktionen der CDU, SPD und FDP erwarten von Herrn Dr. Wiegand die schnellstmögliche Behebung der gemachten Fehler, damit auch der Stellenplan genehmigt werden kann und die Stadt zu einer ordnungsgemäßen Stellenbewirtschaftung zurückkehrt. Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes und des Innenministeriums, eine Korrektur des Stellenplans im Sinne des Ratsbeschlusses zu verfügen, bestätigt unsere Bedenken gegenüber Herrn Dr. Wiegands Rechtsaufassungen zu Stellenplanveränderungen und Stellbewirtschaftung und seinem entsprechenden Handeln. Bei der kommunalaufsichtlichen Genehmigung des Haushalts geht es nicht um Einzelinteressen, sondern um Rechtsgrundsätze und letztlich um das Wohl der Stadt. Dass die Verwaltung Beschlüsse des Stadtrates eins zu eins umsetzt und nicht eigenmächtig verändert ist wohl ein einfach zu verstehender, selbstverständlicher Grundsatz. Wir erwarten, dass Herr Dr. Wiegand hier unverzüglich auf den Pfad der Einhaltung von Recht und Gesetz zurückkehrt.

Vorbehaltlos unterstützen werden wir den Oberbürgermeister bei den jetzt anstehenden Diskussionen mit der Landesregierung zu den von Landesförderung abhängigen Investitionsvorhaben der Stadt bis zum Jahr 2019, bei der Einwerbung von direkten Landesinvestitionen für Halle und der Aushandlung eines Weges zum Abbau der Altdefizite (STARK IV).

Für all diese Fragen werden in diesen Tagen bei der Vorberatung des Landeshaushalts 2014 und der mittelfristigen Finanzplanung des Landes wichtige Weichen gestellt. So gilt es, die Landesförderung für den 4. Bauabschnitt der HES, die Maßnahmen des Stadtbahnprogramms, die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten oder die Städtebauförderung zu sichern. Die Stadt hat in diesem Bereich noch eigene Hausaufgaben zu machen, wie zum Beispiel bei der Anmeldung von Investitionen bei Feuerwehren und Sportanlagen, wo die Verwaltung bis heute Vorlagen für die notwendigen Grundsatzbeschlüsse nicht vorgelegt hat. Des weiteren muss die Sicherung der Theater- und Orchesterlandschaft unserer Stadt dringend mit dem Land besprochen werden. Ein neuer Theater- und Orchestervertrag, der die Leistungsfähigkeit und das Niveau der Kultureinrichtungen für die kommenden Jahre sichert, steht ganz oben auf unserer Tagesordnung.

Ebenso müssen Oberbürgermeister und Stadtrat gemeinsam für die Sicherung der Investitionen für die Universitätsklinik und den Neubau des Finanzsamts ringen. Auch hier sprechen wir uns für ein abgestimmtes, einvernehmliches Handeln von Stadtrat und Verwaltung aus.

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