Liebe Bürgerinnen und Bürger,
mit Blick auf die aktuelle Berichterstattung der Mitteldeutschen Zeitung erlaube ich mir in einem Zwischenruf auf zwei Quellen hinzuweisen, die zur besseren Verständlichkeit der aktuellen Diskussion hinsichtlich des Deichbaus dienen.
In unserer Beantwortung auf Fragen vom Halle Spektrum (siehe Link) bin ich bereits darauf eingegangen, dass Herr Dr. Wiegand schon bei der ersten „ Eilklage“ gegen das Landesverwaltungsamt, nach §44 GO Abs.3 Nr. 22 nicht ohne den Stadtrat hätte handeln dürfen. Das hätte m.E. das Verwaltungsgericht schon in seiner Zulässigkeitsprüfung mit berücksichtigen müssen.
Dem OB als Verwaltungsrechtler unterstelle ich, dass er dies wusste und auch weiß, dass der Gang vor das Oberverwaltungsgericht auch nicht ohne Beschluss des Stadtrates möglich ist. Der Stadtrat ist übrigens nicht befugt, seine diesbezügliche Kompetenz auf den OB oder Andere zu übertragen.Die Antwort von Herrn Thiel, Sprecher des Umweltministeriums, ist deshalb etwas verwirrend. Er hätte das wissen können.
Es ist befremdlich, wie Herr Dr. Wiegand mit Personen, Institutionen und Sachverhalten umgeht, wenn ihm diese „nicht in den Kram“ passen bzw. seine Absicht stören, dass er als „der Macher“ auftritt. Das gilt aus meiner Sicht auch für sein Verständnis von demokratischer Mitbestimmung (z.B.des Stadtrates), für deren Recht er qua Mandat als oberster Hüter der Stadt eine ganz besondere Verantwortung trägt. Von seinen selbst veröffentlichten Leitlinien bzw. seiner Selbstverpflichtung bleibt da aus meiner Sicht nicht viel übrig, was wirklich glaubwürdiges und damit vertrauensbildendes Handeln ausmacht. Seine bisherige Amtszeit lässt nicht erkennen, dass er die Spaltung der Stadtgesellschaft scheut. Das hinterlässt nicht nur bei vielen Hallensern einen faden Beigeschmack, man wundert sich inzwischen auch außerhalb von Halle, was in der Rathausspitze los ist. Auch ein OB muss anhalten, wenn die Ampel „ROT“ zeigt, d.h. auch er muss als oberster Beamter Recht und Gesetz einhalten.Warum muss es so weit kommen, dass ein Richter und ein Minister unseren OB diesbezüglich öffentlich belehren müssen? Aber offensichtlich scheinen ihn auch diese Ermahnungen wenig zu beeindrucken.
Den Räten kann man keine Blockadehaltung vorwerfen, da sie selbst permanent von den Alleingängen des OB überrascht werden. Zwar haben wir auf unseren Brief vom März (bis auf einen kurzen Zwischenbescheid) immer noch keine inhaltlich fundierte Antwort des Landesverwaltungsamtes erhalten, man darf aber trotzdem gespannt sein, wie die Kommunalaufsicht mit dieser Situation künftig weiter umgehen wird. Es stellt sich aus meiner Sicht jetzt allerdings ganz deutlich die Frage nach rechtlichen Konsequenzen. Wie diese aussehen, muss der Stadtrat gründlich beraten, damit zu dem bereits entstandenen Scherbenhaufen nicht noch zusätzlicher Schaden entsteht.