SPD-Fraktion begrüßt Entscheidung des Oberbürgermeisters: Mietspiegel für Halle kommt

In der Sitzung des Stadtrates am 30.10.2019 gab der Oberbürgermeister, Dr. Bernd Wiegand, bekannt, dass die Stadtverwaltung die Ausschreibung für die Erstellung eines Mietspiegels nach § 558d Abs. 1 BGB vorbereitet. Im Jahr 2020 soll der Mietspiegel erstellt werden.

Hierzu Eric Eigendorf, Vorsitzender der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale): „Was lange währt, wird gut. Seit Jahren fordert der Stadtrat, dass für Halle endlich wieder ein qualifizierter Mietspiegel erstellt wird. Erst im Juni 2019 stimmte der Stadtrat einem Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema zu. Die Verwaltung will diese Forderung nun im Jahr 2020 umsetzen. Das begrüßen wir ausdrücklich.“

Eric Eigendorf abschließend: „Einen Mietspiegel zu erstellen kostet einen sechsstelligen Betrag. Es ist aber wichtig, dieses Geld für diesen Zweck in die Hand zu nehmen, denn ein Mietspiegel schützt Mieter vor ungerechtfertigten Mieterhöhungen. Seit 2014 ist der letzte Mietspiegel für unsere Stadt nicht mehr gültig. Seitdem hat sich am Wohnungsmarkt sehr viel getan. Wir tappen also seit Jahren im Dunkeln, wie sich in den verschiedenen Stadtteilen Halles die Mieten tatsächlich entwickelt haben. Ein Mietspiegel ist wichtig, um Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt wirksam entgegenwirken zu können. Er verhindert, dass man an der Adresse erkennt, wie viel jemand verdient.“

 

Hintergrund

Der Stadtrat hat im Juni 2018 mit der Verabschiedung des Wohnungspolitischen Konzeptes 2018 der Stadt Halle (Saale) beschlossen, dass die Stadtverwaltung ab dem Jahr 2018 einen qualifizierten Mietspiegel erstellt und diesen alle zwei Jahre auf der Basis der gesetzlichen Regelung aktualisiert. Ziel der Erstellung eines solchen qualifizierten Mietspiegels ist es, mehr Markttransparenz herzustellen. Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern soll die ortsübliche Vergleichsmiete als anerkannte Bezugsgröße bei regulären Mieterhöhungen zur Verfügung gestellt werden. Der qualifizierte Mietspiegel bildet eine wichtige Grundlage für Mieterhöhungsverfahren, bei der die (Bestands-)Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden kann. Der qualifizierte Mietspiegel bildet die aktuelle Marktlage transparent ab, zeigt die Entwicklungen hinsichtlich Nachfrage und Angebot auf und berücksichtigt dabei verschiedene Kriterien wie Ausstattung, Qualität und Lage. Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter können auf der Basis des qualifizierten Mietspiegels die Angemessenheit der Miethöhe in den einzelnen Stadtteilen beurteilen. Zudem ermöglicht der qualifizierte Mietspiegel, Rückschlusse in Bezug auf die Höhe und Angemessenheit der Kosten der Unterkunft zu ziehen. Eine konsequente Beobachtung der Entwicklungen am Wohnungsmarkt stellt somit Markttransparenz für die Nachfrage- und die Angebotsseite her und dient zudem Politik und Verwaltung als Frühwarnsystem. So kann frühzeitig auf problematische Entwicklungen in einzelnen Stadtgebieten reagiert werden.

Antrag der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels

 

Hintergrund zur SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)

Die SPD-Fraktion in der VII. Wahlperiode des Stadtrates von Halle (Saale) besteht aus fünf Stadträtinnen und Stadträten:

Dr. med. Silke Burkert, HNO-Ärztin in Halle, Stadträtin seit 2019

Katharina Hintz, Bereichsleiterin Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau/Wittenberg, Stadträtin seit 2009

Eric Eigendorf, Jura-Student an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und juristischer Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei, Stadtrat seit 2014

Johannes Krause, Regionsgeschäftsführer DGB-Region Halle-Dessau, Stadtrat seit 1999

Kay Senius, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen, Stadtrat seit 2014.

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