Die Stadt Halle will ab dem 01.09.2019 100 Stellen schaffen, die nach dem Teilhabechancengesetz (§ 16 i des SGB II) vom Bund gefördert werden. Bis 2024 wird die Stadt deshalb 3,5 Millionen Euro für den Eigenbetrieb für Arbeitsförderung zusätzlich bereitstellen. Diese Summe entspricht dem Eigenanteil von 19 Prozent, den die Stadt Halle in den nächsten fünf Jahren einbringen muss. Zur Umsetzung des Programms wird die Stadtverwaltung dem Stadtrat eine dringliche Vorlage am 28.08.2019 vorlegen. Zur Aufnahme in die Tagesordnung benötigt die Vorlage zu Beginn der Sitzung eine Zweidrittelmehrheit.
Kay Senius, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion: „Die SPD-Fraktion unterstützt das Vorhaben der Stadtverwaltung, das nun von den Beigeordneten Frau Brederlow und Herrn Geier auf den Weg gebracht wurde, ausdrücklich. Damit wird ein entscheidender Baustein für den langfristigen Abbau der hohen Quote an Langzeitarbeitslosen in Halle gelegt. Denn obwohl sich der Arbeitsmarkt in Halle gut entwickelt hat, ist der Abbau der Langzeitarbeitslosen eine dauerhafte Aufgabe. Für uns Sozialdemokraten ist diese Aufgabe ein Herzensanliegen. Bereits in der vergangenen Wahlperiode hat der Stadtrat durch unsere Initiative ein kommunales Arbeitsmarktkonzept auf den Weg gebracht, das nun an einer entscheidenden Stelle umgesetzt werden kann.“
Trotz der angespannten Haushaltslage in Halle geht die Verwaltung nun voran, um Hallensern wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu geben. „Der Haushalt der Stadt wird durch die Realisierung der Maßnahme spürbar entlastet werden. Beziehen die zukünftigen Arbeitnehmer heute u. a. noch Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, werden durch ihre baldige Anstellung ca. 1,2 Millionen Euro im städtischen Haushalt eingespart. Die 100 neuen Mitarbeiter werden u. a. zur Unterstützung von Arbeiten an Grünanlagen, als Schülerlotsen und als Betreuer in den städtischen Kultureinrichtungen eingesetzt“, so Senius weiter.
Kay Senius abschließend: „Wir sind optimistisch, dass auch die anderen Fraktionen die positive Wirkung der Maßnahme erkennen. Die Dringlichkeit der Vorlage ist für uns klar begründbar.“
Hintergrund zum Teilhabechancengesetz
Bundesweit sind noch immer rund 800.000 Menschen langzeitarbeitslos. Allein in Halle gab es im Juli 2019 ca. 2.400 Langzeitarbeitslose. Mit dem Teilhabechancengesetz hat der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), ein Konzept zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit vorgelegt. Darin enthalten sind zwei neue Fördermöglichkeiten, um Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, denn je länger die Suche nach Arbeit erfolglos bleibt, umso schwieriger wird der Weg zurück in Arbeit. Das Teilhabechancengesetz unterstützt deshalb Langzeitarbeitslose individuell und bedarfsgerecht. Nähere Informationen zum Teilhabechancengesetz finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Sozialer-Arbeitsmarkt/ueberblick-fuer-arbeitgeber-und-langzeitarbeitslose.html
Die Dringlichkeitsvorlage der Verwaltung für den Stadtrat am 28.08.2019 ist hier einsehbar: http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=15777&voselect=16321
Hintergrund zur SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale)
Die SPD-Fraktion in der VII. Wahlperiode des Stadtrates von Halle (Saale) besteht aus fünf Stadträtinnen und Stadträten:
Dr. med. Silke Burkert, HNO-Ärztin in Halle, Stadträtin seit 2019
Katharina Hintz, Bereichsleiterin Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Dessau-Roßlau/Wittenberg, Stadträtin seit 2009
Eric Eigendorf, Jura-Student an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und juristischer Mitarbeiter in einer Anwaltskanzlei, Stadtrat seit 2014
Johannes Krause, Regionsgeschäftsführer DGB-Region Halle-Dessau, Stadtrat seit 1999
Kay Senius, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Thüringen, Stadtrat seit 2014.