(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Dieser Ausschuss gibt Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung und zum Haushaltsplan für die Jugendhilfe, zur Berufung des Jugendamtsleiters und zur Wahl von Jugendschöffen sowie Beisitzern für den Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung.
Entscheidungsbefugnisse
Der Jugendhilfeausschuss ist berechtigt Richtlinien und Grundsätze für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufzustellen. Er darf weiterhin freie Träger der Jugendhilfe anerkennen und ihnen genauso wie Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes die vom Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel zuweisen.
Ihr SPD-Stadtrat in diesem Ausschuss:
- Philipp Pieloth