(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Finanzausschuss gibt Empfehlungen über die Bewilligung von Ausgaben, den Haushaltsplan und bestimmte Rechtsgeschäfte ab. Zusätzlich fallen auch Gebührensatzungen, Bauleitplanungen, sowie Miet-, Pacht- und andere Nutzungsverträge in seine Zuständigkeit.
Entscheidungsbefugnisse
Bis zu einer bestimmten Ausgabenhöhe darf der Finanzausschuss Entscheidungen zu den oben genannten Angelegenheiten auch selbständig treffen.
Ihr SPD-Stadtrat in diesem Ausschuss:
- Eric Eigendorf