Auf der Grundlage der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt und der Hauptsatzung der Stadt Halle darf der Stadtrat auf Vorschlag der Fraktionen auch sachkundige EinwohnerInnen in die beratenden Ausschüsse berufen. Diese haben für die Arbeit im Ausschuss das Rede- und Antragsrecht, das Stimmrecht bleibt allerdings den StadträtInnen vorbehalten.

Ihre SPD-Fraktion wird von folgenden sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt: