(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Hauptausschuss berät wichtige Gemeindeangelegenheiten (z. B. öffentliche Einrichtungen, Landkreis- und Gemeindegrenzen, Ortschaftsverfassung). Weiterhin beschäftigt er sich mit Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig ist und koordiniert inhaltlich widersprüchliche Empfehlungen von Fachausschüssen, bevor er eine abschließende Empfehlung an den Stadtrat formuliert. Zudem hat der Ausschuss die Aufgabe, Belange im Rahmen von Angelegenheiten des Personals aufzubereiten, die der Mitbestimmung und der Mitwirkung durch den Stadtrat unterliegen.
Entscheidungsbefugnisse
Eigenständige Entscheidungen trifft der Ausschuss bei Kompetenzfragen und Bürgerbeschwerden, soweit dafür nicht der Stadtrat oder der Oberbürgermeister zuständig ist.
Ihr SPD-Stadtrat in diesem Ausschuss:
- Eric Eigendorf