Amtsblatt: Schulsozialarbeit erhalten

Eine glückliche und erfolgreiche Schulzeit wünschen sich alle Eltern für ihre Kinder. Zu unterschiedlich sind aber die Vorbedingungen und die einzelnen Talente unserer Kinder, als dass immer alles reibungslos verlaufen würde. Zudem können nicht alle Probleme von den Lehrkräften aufgefangen werden. Daher hält die SPD-Fraktion den Einsatz von Schulsozialarbeiter/innen generell für sinnvoll. Unersetzbar sind diese Fachkräfte jedoch in Schulen mit besonderen Problemlagen. Zu diesen vielfältigen Problemlagen gehören u.a. hohe Anteile von Schülern mit mangelnder Unterstützung aus dem Elternhaus oder mit unzureichenden Deutschkenntnissen. Aber auch Schüler, die unter hohem Erwartungsdruck ihrer Eltern stehen, können erhebliche Probleme bekommen.

Schulsozialarbeiter, die meist bei freien Trägern der Wohlfahrtspflege angestellt sind, werden in Halle im Wesentlichen durch Fördermittel finanziert. So wurde bis Ende des Schuljahres 2014/2015 der Großteil aus dem Fördertopf für „Bildung und Teilhabe“ finanziert. Ende 2014 hatten alle Fraktionen bereits eingefordert, Lücken in der Finanzierung des Jahres 2015 zu überbrücken. Ab dem aktuellen Schuljahr kann die Schulsozialarbeit über Gelder aus dem Europäischen Sozialfond finanziert werden. Dazu mussten die Träger Förderanträge an das Kultusministerium stellen. Während erfreulicherweise mehr als 40 Stellen genehmigt wurden, fanden einige Anträge aus unterschiedlichen Gründen keine Berücksichtigung. Insbesondere die Schulsozialarbeit in den Grundschulen Ulrich von Hutten, Südstadt und August Hermann Francke kann derzeit nicht fortgeführt werden. Auf dringende Bitten der jeweiligen Schulleiterinnen und Elternräte haben alle Ratsfraktionen diesen Verlust durch Änderungen in der neu aufgelegten Jugendhilfeplanung verhindern wollen.

Der Oberbürgermeister hat den geänderten Beschluss der Jugendhilfeplanung vorerst durch einen Widerspruch gestoppt: „Ohne klares Konzept“ und im Hinblick auf „fehlende und nicht qualitätsgerechte Beantragung“ könne die Stadt keine zusätzlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen. Diese Argumentation entbehrt unseres Erachtens jeglicher Grundlage, da die Änderung maßgeblich von den freien Trägern erarbeitet wurde und in vielen Fällen auf Bedarfe verweist, die die Verwaltung selbst benennt. Eine mangelhafte Beantragung darf zudem nicht die Deckung dringender Bedarfe verhindern. Die SPD-Fraktion wird sich daher weiter für den Erhalt dieser Stellen einsetzen.

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